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Bereitet Ihnen die DSGVO schlaflose Nächte? Studien zufolge haben erst die Hälfte aller Unternehmen vorgesorgt, wenn im Mai 2018 die neue EU-Vorschrift in Kraft tritt. 
Magelan präsentiert jetzt, gemeinsam mit Efecte, den Magelan DSGVO Navigator auf der Messe it-sa in Nürnberg.



Der DSGVO Navigator wurde von Magelan, basierend auf der Technologie von Efecte, eigens für die Erfüllung der DSGVO-Vorschriften entwickelt. Die cloud- und workflowbasierte Lösung führt Datenschutzbeauftragte proaktiv mit automatischer Aufgabengenerierung durch die Verpflichtungen und Anforderungen, die im Rahmen der EU-Datenschutzgrundverordnung ab Mai 2018 erfüllt werden müssen. Sie unterstützt Datenschutzbeauftragte frist- und formgerecht bei der Einhaltung der Auflagen, inklusive der Überprüfung auf die gesetzliche Meldepflicht gem. Art 33 DSGVO und liefert eine automatische Risikoeinstufung.

Magelan befasst sich seit vielen Jahren mit der Analyse und Automatisierung von Geschäftsprozessen im IT Service Management Umfeld. Diese Expertise ist in die Entwicklung des DSGVO Navigators eingeflossen und zeigt sich in der proaktiven Unterstützung des Datenschutzbeauftragten durch intelligente Workflows: Die Lösung funktioniert wie ein geführter Assistent, Aufgaben werden automatisch generiert, Meldungen werden frist- und formgerecht aufgesetzt, der mitgelieferte Content macht das Tools sofort einsatzbereit.

Der Magelan DSGVO Navigator basiert auf der bewährten Technologie von Efecte und ist zu 100% cloud-basiert. Betrieben wird das Tool im Magelan Rechenzentrum in Deutschland, d.h. konform mit dem BDSG (Bundesdatenschutz-Gesetz) sowie der DSGVO.

Lesen Sie mehr zum Magelan DSGVO Navigator powered by Efecte.

Rechtliche Beratung und Unterstützung erhielt Magelan von dem IT- und Datenschutzexperten Mark Münch, Partner der Wirtschaftskanzlei HEUSSEN in Stuttgart. Der Fachanwalt wurde in die Produktentwicklung miteinbezogen, um die Erfüllung aller Anforderungen im Zusammenhang mit der DSGVO sicherzustellen.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Kanzlei HEUSSEN zu diesem Thema.